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Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung § 27 SGB VIII i. V. m.
- Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
- Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII
Im Bereich Hilfen zur Erziehung setzen wir uns dafür ein,
dass Menschen in kritischen Lebenslagen ihre Selbstwirksamkeit wiedererlangen und selbstbewusst ihr eigenes Leben gestalten. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen in Erziehungsfragen sind uns die Bedarfe, Problemlagen und Möglichkeiten in Familiensystemen bekannt. Es sind die Chancen, die im Fokus unserer pädagogischen Arbeit stehen – und die wir nutzen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.
Unsere Fachkräfte arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie anderen Erziehungsberechtigten und relevanten Bezugssystemen zusammen.
Die kulturelle und sprachliche Vielfalt unserer Mitarbeiter*innen ermöglicht uns eine sprach- und kultursensible Zusammenarbeit mit vielen hilfesuchenden Familien.
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